Der bio-ethische Diskurs in der BRD und die "Bioethik-Konvention" der EU

Der folgende Text bezweckt, eine einführende Übersicht über einige Anfänge und über den derzeitigen Stand der Bio-Ethik-Debatte in der BRD zu geben, wobei die sog. "Bioethik-Konvention" der Europäischen Union (EU) im Mittelpunkt steht. Spezielles Vorwissen sollte nicht nötig sein. Er beruht im wesentlichen auf der Arbeit und auf den Erkenntnissen von Frauen, die sich mit dem Themenkomplex "Bio-Ethik - Gen- und Reproduktionstechnologien" auseinandergesetzt haben. Der Text wurde von einem Mann verfaßt und folgt dem Manuskript eines Vortrags im Antifa-Café Dortmund von Februar 1995.

1. Die "Singer-Affäre"
Als Einstieg und um deutlich zu machen, "wie alles anfing" (auch und gerade in Dortmund), will ich an die "Singer-Affäre" erinnern.
1989 lud die "Lebenshilfe für Geistigbehinderte e.V." zum "Europäischen Symposion Bio-Technik - Ethik - Geistige Behinderung" ein. Eine der Veranstaltungen des Symposions sollte sich der Frage nach dem Lebensrecht schwer geschädigter Säuglinge widmen, einer der geladenen Referenten war Dr. Peter Singer von der australischen Monash University.
Gruppen der Behindertenbewegung, die von dem im Verborgenen vorbereiteten Symposion erfahren hatten, war Singer kein Unbekannter. In seinem - gemeinsam mit Helga Kuhse verfaßten - Buch "Should the Baby Live?" (Melbourne, 1985) hatte Singer sich bereits deutlich gegen ein uneingeschränktes Lebensrecht aller Menschen ausgesprochen.
"Im Gegensatz zu anderen Befürwortern der Früheuthanasie wagen sie sich bis zur aktiven Tötung behinderter Säuglinge vor. (...) Definitive Aussagen machen Kuhse/Singer über die Lebensqualität behinderter Menschen. Dabei übernehmen sie nicht nur die gesellschaftliche Werthierarchie, in der geistig behinderte Menschen auf der untersten Stufe stehen; sie beschreiben ferner genauestens, worin der mindere Wert Behinderter besteht: Akzeptiert werden jene Behinderten, die aller Voraussicht nach einmal ein hohes Maß an Selbständigkeit erreichen. (...) Bei den Körperbehinderten wer- den jene favorisiert, deren Behinderung nicht sichtbar ist".(1)
Singer formuliert die Angst Nichtbehinderter, für die - besonders für Männer - nichts unerträglicher ist, als die Vorstellung, von Anderen abhängig zu sein. Aus der Sicht eines nichtbehinderten Mannes reduziert sich das Leben von beeinträchtigten Menschen auf "Abhängigkeit" und bloßes "Leid". Beseitigt werden soll nicht, wie Singer behauptet, das "Leid" behinderter Menschen, sondern beseitigt werden soll die Konfrontation, die behinderte Menschen in einer auf dem Mythos des unabhängigen, autonomen Subjekts, auf der Versicherung des "Nichts ist unmöglich" beruhenden Gesellschaft für die eigene "nichtbehinderte" Lebensweise darstellen.
Gemeinsam gelang es Gruppen der Krüppel- und der Frauenbewegung, Antifa-Gruppen, der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie und vielen anderen, die Öffentlichkeit über die Absichten der Lebenshilfe, dem Euthanasie-Propagandisten Singer ein Forum für seine mörderischen Absichten zu bieten und das Lebensrecht behinderter Menschen in Frage zu stellen, zu informieren und dagegen zu mobilisieren. Die Lebenshilfe mußte schließlich alles absagen.
Der Dortmunder Professor für Geistigbehindertenpädagogik, Anstötz, engagierter Vertreter Singer'scher Ideen, hatte die Gunst der Stunde genutzt, Singer ebenfalls einzuladen. "Haben schwerstbehinderte neugeborene Kinder ein Recht auf Leben?" sollte der Vortrag Singer's am 9. Juni 1989 an der Dortmunder Uni lauten. Erfreulicherweise gelang es auch hier in Dortmund einem breiten Bündnis - u.a. der IbS -, einen effektiven und erfolgreichen Widerstand zu organisieren, so daß Singer wieder ausgeladen wurde.
Zu einem brisanten und breit diskutierten gesellschaftspolitischen Thema wurden Singer's Euthansie-Vorstellungen erst von der ZEIT gemacht. Sie diskreditierte jene Position, die darauf beharrte, daß das Lebensrecht von Menschen nicht in Frage zu stellen und nicht diskutierbar sei, indem sie unter der Behauptung, das seien "Denk- und Redeverbote" und es müsse die "Freiheit der Wissenschaft" verteidigt werden, eine Kampangne lancierte, mit der der Begriff des "lebensunwerten Lebens" und die Euthanasie als Möglichkeit zu dessen Beseitigung erneut propagiert und legitimiert werden sollten.(2)
In den folgenden etwa drei Jahren gelang es den GegnerInnen der Tötungspläne oft, ähnliche Veranstaltungen zu verhindern und den Diskurs über "Lebensrecht - Organwegnahme - Euthanasie - Sterbehilfe" in etwa in der Schwebe, d.h. ohne eindeutige Entscheidung zu halten. Der Ausbreitung der entsprechenden Gedanken konnte jedoch nicht Einhalt geboten werden. Die rassistische Formierung der BRD-Gesellschaft, revisionistische Bestrebungen zur Leugnung des nazistischen Völkermordes an den Juden, der im Gesundheitsreformgesetz festgeschriebene Abbau öffentlicher Hilfen, die zunehmende Infragestellung des Solidarprinzips in den Sozialversicherungssystemen u.a. bildeten eine "bessere" Grundlage zur Durchsetzung von Selektions- und Lebenswert- bzw. Lebensunwert-Vorstellungen.
Die Singer-Fans und die Propagandisten der Bio-Ethik haben den Widerstand ernst genommen und aus ihm gelernt.(3) Sie haben vor allem auf zwei Ebenen gearbeitet: 1. ideologisch-inhaltlich, wo sie besonders die weit verbreitete Diskussion um "Tierrechte und Tierschutz", Umweltschutz und Abtreibung nutzen konnten, um den Bio-Ethik - Diskurs voranzutreiben; 2. durch Aufbau einer Forschungs-, Publikations- und Lehreinfrastruktur.
Sie haben Mitstreiter geworben, Lehrstühle besetzt und vor allem an den Hochschulen - besonders unter kritischen WissenschaftlerInnen - ihre Positionen ausgebaut. (4) Sie fühlen sich seit spätestens 1993 so stark, daß sie eine neue Offensive zu versuchen wagen. Wie weit eine "Schwächung" des Widerstands in Folge der Differenzen und Diskussionen etwa zwischen Frauen- und Krüppelbewegung um Fragen der High-Tech-Medizin oder die unheilige Allianz zwischen EuthanasiegegnerInnen und Lebensschützern diese Offensive begünstigt oder gar von ihr bewußt ausgenutzt wird, sei dahingestellt.
Die Tötung von bestimmten Menschen, die Verneinung eines allgemeinen Lebensrechtes steht zwar bei Singer und stand auch anfänglich beim Widerstand im Vordergrund, sie bildete jedoch lediglich einen Ausschnitt aus der umfassenderen "Praktischen Ethik" (5) bzw. aus der sogenannten "Bio-Ethik".

2. Bio-Ethik
Bio-Ethik ist eine Teildisziplin der Ethik, die sich, ausgehend von den USA, wo die Gen- und Reproduktionstechnologien am weitesten durchgesetzt waren, seit den 1970er- Jahren ausgebreitet hat. In den USA ist sie bereits seit 1971 ein eigener, fest etablierter interdisziplinärer Lehr- und Forschungsbereich, der über etliche Lehrstühle und Institute verfügt.
Das "Bio-" im Begriff resultiert aus der Tatsache, daß ethische Entscheidungen in gen- und reproduktionstechnologischen sowie in biotechnischen bzw. den Medizin- Wissenschaften gesucht werden sollen. "Bio" beschreibt den wissenschaftlichen Problemkreis, für den Legitimationen gesucht werden. Die genannten Wissenschaften wollen unsere Leiblichkeit, "die nur selbst erfahren, aber niemals technisch ermittelt werden kann", zum Verschwinden bringen. Sie wollen lebendige und sterbliche Menschen auflösen in eine "technisch reproduzierbare und handhabbare Ansammlung von Molekülen", in eine Aneinanderreihung von Genen, in "ein Ensemble verteilbarer 'vitaler Gesundheitsressourcen'", in ein "wandelndes Immunsystem" und einen "fötalen Behälter".(6) Daher konnten sich die Experten, die die Bioethik-Konvention der EU ausarbeiteten, nicht einmal mehr darauf einigen, was ein Mensch sei. All das, was Mensch-Sein ausmacht, die gesamte Vielfalt menschlicher Lebensweisen und -formen wird soll im bioethischen Diskurs auf den abstrakten Begriff "Leben" reduziert werden - aus dem ungeborenen Kind im Mutterleib wird "ein Leben", aus einem Menschen eine Person, aus dem gestorbenen Menschen eine Sache.
Der Begriff "Bio-" verweist auf den Bereich von "Bio-Macht" bzw. "Bio-Politik". (7) Gesetzliche Regelungen, Ethikkommissionen und nicht zuletzt die Bio-Ethik-Konvention formulieren den Anspruch der Macht, "das Leben in einem Bereich von Wert und Nutzen zu organisieren". (8) Wie es funktioniert, daß die Bio-Ethik ihre Urteile außschließlich nach Prinzipien der Nützlichkeit und der Güterabwägung sucht und findet, demonstriert Singer's Utilitarismus (9) auf's Deutlichste (Stichwort: QALYs, quality adjusted life years (10)). Konkrete Menschen erscheinen in dieser Sicht als abstrakte "Bevölkerung", als politisch, wissenschaftlich, biologisch und ethisch zu regulierendes und zu verwaltendes Phänomen. Die zunehmende Verstaatlichung von nur noch als "Biomasse" betrachteten Menschen zielt auf die optimierende Regulierung der generativen Reproduktion der Bevölkerung. Für die Einzelnen bedeutet das gleichzeitig, immer nach vorne, in die strahlende Zukunft ewiger Gesundheit und vollständiger Leidfreiheit blicken zu sollen. Der individuelle Körper als Objekt der Bio-Macht soll fit werden: wir alle sollen unsere Disposition zu normalem bzw. abnormalem Leben untersuchen; wir sollen uns präventiv daraufhin untersuchen lassen, ob wir die psychologischen, gesundheitlichen und eugenischen Voraussetzungen für unseren Beitrag zur Sicherung der optimalen Reproduktion der Population beitragen können. (11)
Die neuen Technologien technisieren soziale Verhältnisse (Beispiel: in vitro-Fertilisation, pränatale Diagnostik, das Verhältnis der Eltern zu ihren - vielleicht beeinträchtigten - neugeborenen Kindern, u.a.), enttabuisieren sie (Euthanasie ist wieder diskutierbar) und führen zu ihrer Unterwerfung unter staatliche Kontrolle (Sterbehilfe). Sie verschieben die Grenze zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bereich (z.B. des Sterbens) und schaffen damit einen scheinbar zwingenden Bedarf für die Begründung einer neuen Grenze. Dort setzt die Bio-Ethik an. So ist es nur folgerichtig, daß Ludger Honnefelder, Sprecher der "Forschungsarbeitsgemeinschaft Bioethik in NRW" (FAG) und Leiter des Bonner "Instituts für Wissenschaft und Ethik" (IWE) und seine Gesinnungskameraden den spezifischen Charakter des ethischen Diskurses in seiner auf das praktische Handeln zielenden Verständigung sehen. (12) Sie versuchen, das technisch Machbare als das, was auch erlaubt sei, zu legitimieren und über das Zauberwort "Verständigung" (terminus technicus der Bio-Ethiker: "consent engineering") die Existenz und die Legitimation jeglichen Widerstandes zu leugnen und auszuschließen. Das Beharren auf der Ablehnung bestimmter Techniken wird mit dem Zauberwort "Fundamentalismus" verteufelt, (13) GegenerInnen werden als "antiliberale Moralapostel" und "gefühlsduselige Laien" abgestempelt.(14)
Der starke Drang nach praktischer Anwendung steht auch bei Hans Martin Sass, dem Leiter des Zentrums für medizinische Ethik der Ruhruni Bochum, im Vordergrund: er fordert ohne Wenn und Aber den Ethiker als Politik- und Akzeptanzberater und Ethik als Dienstleistungsfunktion für einen kapitalistisch organisierten Markt.(15)
Neben dem Wunsch der Ethiker nach Pfründen, Geld und sozialem Prestige spricht der männliche Gestaltungs- und Herrscherwille aus den meisten Veröfentlichungen der Bio-Ethiker: so auch im FAG-Antrag, wo sich die Ethiker explizit die Federführung bei den Forschungsprojekten auf Kosten der Naturwissenschaftler vorbehalten.

3. Die Infrastruktur der Bio-Ethiker in der BRD
Vor allem in der biomedizinischen Ethik gibt es bereits seit Jahren eine Reihe von Forschungsgruppen in der BRD, die mehr oder weniger lose miteinander kooperieren; sie arbeiten an Themen wie Genomanalyse, "Verteilungsprobleme in der Medizin" (also: wer bekommt noch welche Leistung? wer muß leider krank bleiben oder sterben?), "Suizid und Krankenhaus", "Tod und Sterben", u.a. (16) Die wichtigsten institutionalisierten bioethischen Forschungseinrichtungen sind: (17)
1) das "Zentrum für medizinische Ethik", 1986 an der Ruhruniversität in Bochum von "einem der ersten und vielleicht einflußreichsten Bioethiker Deutschlands" Prof. Dr. Sass, gegründet; (18)
2) das "Forschungsinstitut für Philosophie" in Hannover, 1988 unter den Auspizien und mit finanzieller Hilfe der Katholischen Kirche gegründet. Die Gründung war Ergebnis der kirchlichen Auseinandersetzung um die Bioethik; Ziel des Instituts ist eine angewandte Philosophie an der Grenze zwischen Philosophie und Religion, wobei besonders Anthropologie, Naturphilosophie, Sozial- und Wirtschaftsethik eine Rolle spielen;
3) das "Zentrum für Ethik in den Wissenschaften" an der Universität Tübingen. Es wurde 1990 gegründet und ist vermutlich das ambitionierteste Unternehmen in diesem Bereich. Seine Arbeit ist interdisziplinär und zielt durchgängig besonders auf die ethischen Aspekte der Naturwissenschaften. Schwerpunkte sind biotechnologische Innovationen (gentechnisch veränderte Organismen, Genetik und Landwirtschaft, Genom-Analyse, genetisch konstruierte Tiere und Mikroorganismen). Das Institut verfügt über zwei Professoren-Stellen, deren Inhaber Philosophie mit Biologie und Medizin verbinden sollen. Außerdem organisiert es das erste Ausbildungsprogramm für Doktoranden im bioethischen und medizin-ethischen Bereich.(19)
4) die "Akademie für Ethik in der Medizin" (AEM), die bereits 1986 mit einer interdisziplinären Mitgliedschaft gegründet wurde (Schwerpunkte: Medizin und Rechtswissenschaften). Sie hat zur Zeit etwa 110 Mitglieder, der Zugang steht nur denen offen, die zwei Fürsprecher beibringen können. Die AEM ist Herausgeberin einer der insgesamt zwei Zeitschriften für angewandte Ethik in der BRD: der Ethik in der Medizin (die andere heißt Ethik und Sozialwissenschaften). Ziele der Akademie sind 1. die Organisierung einer auf die konkrete medizinische Praxis gerichteten Diskussion, 2. die Veranstaltung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema medizinische Ethik, die sich an Ärzte und Krankenschwestern richten, und 3. die Bildung von Studiengruppen, die sich zu kontrovers diskutierten Themen äußern, also Politikberatung.(20)
5) Mit dem "Schwerpunktprogramm der Deutschen Forschungsg Mit dem "Schwerpunktprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)" organisiert und finanziert die DFG die übergreifende Grundlagenforschung in der Bio-Ethik. Nach ihren Worten geht es um folgendes: "Auf den in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft steigenden Bedarf nach einer Reflexion der ethischen Konsequenzen des eigenen Handelns antwortet die philosophische Forschung teils durch eine begründungstheoretische Beschäftigung mit ethischen Grundfragen, zunehmend aber auch durch die Erörterung anwendungsbezogener Ethikprobleme." Im Bericht zur Forschungsperspektive 1993 bis 1996 heißt es erweiternd dazu, daß in der Öffentlichkeit die Diskussion über Anwendungsfragen der Ethik erheblich zugenommen habe, so daß die Philosophie gefordert sei, "sich stärker auf Anwendungsfragen einzulassen und ihr Potential zur Problem- und Begriffsklärung auch auf aktuelle Probleme (Wirtschaft, Gentechnologie, Computertechnologie, Ökologie, usw.) zu beziehen." Auch hier steht also die Anwendung als Politikberatung im Vordergrund. Eine Vermittlung beider Ansätze sowie die Intensivierung der innerphilosophischen Erörterungen solle mit dem Schwerpunktprogramm "Philosophische Ethik - Interdisziplinärer Ethikdiskurs" versucht werden. (21) Die DFG förderte das Schwerpunktprogramm von 1987 bis 1992 mit insg. 6.7 Mio DM in Form von Sachmitteln. Seit Sommer 1991 laufen Vorbereitungen für eine Fortsetzung bzw. Neubeantragung. Aus dem Schwerpunktprogramm wurden u.a. Birnbacher (Dortmund), Sass und Körner (Bochum) gefördert. Ergänzt wird das Schwerpunktprogramm durch ein Graduiertenkolleg "Ethik in den Wissenschaften" an der Universität Tübingen. Die Kollegiaten erforschen "Chancen" und "Risiken" wissenschaftlich-technischer Innovationen. "Das Graduiertenkolleg soll einen Beitrag leisten zur Überwindung des Ausbildungs- und Forschungsdefizits an wissenschaftsethischer Expertise, wozu das von sieben Fakultäten getragene Zentrum für Ethik in den Wissenschaften die notwendigen Voraussetzungen bietet", heißt es. Das Kolleg umfaßt die vier Bereiche Grundlagenfragen der Wissenschaftsethik, Ethik in der Medizin, Ethik in der Biologie sowie Ethik und Recht.
(6) Einige der von der DFG geförderten Bio-Ethiker sind außerdem Mitglieder der "Forschungsarbeitsgemeinschaft Bioethik in Nordrhein-Westfalen (FAG)": nämlich Birnbacher, Sass und Toellner. Die Arbeitsgemeinschaft wurde 1989 gegründet; ihr gehören 25 Mitglieder (24 Herren, eine Dame) an. Ihre Arbeit wird wesentlich vom Land NRW gefördert und kann durchaus als klandestin bezeichnet werden. Die Arbeiten der FAG führten unmittelbar zur Gründung des Bonner "Institut für Wissenschaft und Ethik (IWE)" am 28. Januar 1994. Träger des IWE sind die Universitäten Bonn und Essen, die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt sowie die Kernforschungsanstalt Jülich. Das Institut ist als bio-ethische Denkfabrik zwecks Organisierung von Akzeptanz für die Bio- und Gentechniker konzipiert. Das IWE "hat sich daran gemacht, sämtliche bisher formulierten ethischen Positionen radikal zu hinterfragen. Ethische Tabus sollen entfallen und das Terrain freimachen für den Einsatz der neuen Technologien." (22) Bereits seine erste, öffentlich durchgeführte Tagung machte dies deutlich: Nachdem der Entwurf für die Bioethik-Konvention der EU gegen den Willen ihrer Autoren öffentlich bekannt geworden war, gingen die Bio-Ethiker in die Offensive und führten Anfang Mai 1994 eine Tagung durch, auf der "angesichts der Verschiedenheit der europäischen Ethosformen und Rechtstraditionen" ein "europäischer Konsens" (23) gefunden und zu diesem Zweck die Konvention propagiert werden sollte. Arbeitsfelder des IWE sind vornehmlich die Organwegnahme, die Humangenetik und die Genetik der Tiere und Pflanzen.

Die Bio-Ethik-Konvention der Europäischen Union
Diese Konvention heißt offiziell "Entwurf eines Übereinkommens zum Schutz der Rechte und der Würde der Menschen bei der Anwendung von Biologie und Medizin: Bioethik- Konvention". Sie geht zurück auf Beschlüsse der europäischen Ministerkonferenz von 1985 in Wien und der europäischen Justizminister in Edinburgh, welche dazu führten, daß im September 1990 das "Ad-Hoc-Committee on Bioethics" gebildet und beauftragt wurde, einen Rahmen zu erarbeiten, der "gemeinsame, allgemeine Standards zum Schutz der menschlichen Person im Kontext der Entwicklungen der biomedizinischen Wissenschaften festlegt." (24) Im November 1992 wurde das Ad-Hoc-Committee in "Steering Committeee" (Lenkungsausschuß) umbenannt und politisch aufgewertet, indem es einen "full legal status" erhielt - ohne jemals parlamentarisch oder sonstwie legislativ legitimiert worden zu sein. Die Arbeitsgruppe des Steering Committee's, die den Konventionstext ausarbeitete, bestand aus acht Männern; sie bereiteten unter bewußter Vermeidung einer öffentlichen Diskussion den Konventionstext vor.
Die Konvention ist als Ergänzung der europäischen Menschenrechts-Charta gedacht und soll wie diese völkerrechtlich bindende Wirkung haben. Eine Beteiligung der etwa 400 Millionen Menschen, die im Geltungsbereich der Bioethik-Konvention leben, war nie vorgesehen; die Konvention sollte genauso unauffällig im Europäischen Parlament verabschiedet werden wie sie vorbereitet worden war.
Nach dem für ihre Autoren unerwarteten Bekanntwerden setzte eine heftige Kritik kirchlicher Verbände, von Abgeordneten der Grünen und der SPD, von Fachschaften, politischen Initiativen, Behindertenorganisationen, usw. an ihrem Text ein. Daraufhin konnte der SPD-Bundestagsabgeordnete und Leiter der parlamentarischen Versammlung des Europarats, Robert Antretter, die für Anfang Oktober 1994 geplante Verabschiedung der Konvention blockieren. (25) Der Entwurf wurde jedoch nicht gekippt, sondern in einer kaum veränderten Fassung Anfang Februar 1995 erneut auf die Tagesordnung gesetzt und mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Vordenker der Konvention, der Lenkungsausschuß, soll am 27. März 1995 erneut beraten, im Juni soll dann das Ministerkommittee endgültig entscheiden und noch vor Jahresende soll die abschließende Abstimmung im Europäischen Parlament über die Bühne gehen. Im letzten Jahr hatte es die CDU/CSU/FDP-Mehrheit des Deutschen Bundestags übrigens noch abgelehnt, daß sich das Parlament mit der Bioethik-Konvention befassen solle, bevor die Bundesregierung sie unterzeichnen würde; Ende Januar 1995 debattierte der Bundestag dann doch und lehnte die Konvention einhellig ab (mehrheitlich deswegen, weil sich das nationale Parlament vom Europarat übergangen fühlte).(26) So weit zur Vorgeschichte und zum Demokratie-Verständnis der Bio-Ethik-Propagandisten.
Die Bioethik-Konvention ist juristischer und organisatorischer (vorläufiger) Abschluß der bio-ethischen Bestrebungen in Europa. Da gerade in der BRD - leider als einzigem Mitglied der EU - ein starker, weil gesellschaftlich verankerter Widerstand gegen Gen- und Reproduktionstechnologien existiert(e), wird auf dem Umweg über "Europa" versucht, den Durchbruch zur gesellschaftlichen Durchsetzung zu schaffen. Andererseits taugt eine europäische Konvention, die von der BRD nicht unterzeichnet ist, nur halb soviel, so daß man auf europäischer Ebene gerne noch ein wenig auf die BRD zu warten bereit ist.
Die Konvention geht von einem "verpersönlichten" Verhältnis zwischen Mensch und Technik aus; sie begreift Technologie nicht als eine Denk- und Produktionsform, die von der gelebten sozialen Realität nicht gelöst werden kann,(27) sondern als Angebot an autonome Individuen ("mündige Bürger"), die gegebenenfalls vor gewissen Folgen der Anwendungen dieser Angebote geschützt werden müssen. Der technologische Angriff, den die Gen- und Reproduktionstechnologien auf spezifische Lebens- und Arbeitsweisen (z.B. auf eine Lebensweise mit einer Beeinträchtigung) bedeuten, verschwindet in dieser Sichtweise hinter dem "Selbstbestimmungsrecht", das darauf beharrt, selbstbestimmt nutzen zu dürfen, was die Technologie alles so anbietet.
Die Konvention beschäftigt sich ausschließlich auf der von Seiten der Atomiker sattsam bekannten und dort genauso verkürzten und verfälschenden Ebene der "Chancen und Risiken" mit den Gen- und Reproduktionstechnologien. Wo die Grenzen zwischen einer "Chance" und einem "Risiko" liegen sollen, definiert die Konvention in Form von in 32 Artikel gegossenen ethischen Vorschriften. Einige davon, nämlich die, die in der medialen Öffentlichkeit am umstrittensten waren, werden hier vorgestellt.
Über allem thront laut Konventionstext die "Freiheit der Wissenschaft" (Art. 14), begrenzt angeblich durch gewisse Schutzbestimmungen. Bei näherem Hinsehen stellt sich jedoch heraus, daß der Artikel festlegt: Erlaubt ist, was machbar ist! Dieses grundsätzliche Argumentationsmuster - etwas zu verbieten und das Verbot durch etliche Ausnahmeregelungen in eine Erlaubnis umzudrehen - durchzieht die gesamte Konvention.
Artikel sechs definiert den Schutz von "beschränkt urteilsfähigen Personen". Er lautet (in der Fassung vom Oktober 1994):
"Eingriffe an geschäftsunfähigen Personen (28) und an Personen, die, obgleich sie geschäftsfähig sind, nur über eine beschränkte Urteilsfähigkeit verfügen, sind nur erlaubt, wenn sie dem unmittelbaren therapeutischen Nutzen dieser Personen dienen und unter Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen durchgeführt werden. In den beiden folgenden Fällen können an einer geschäftsunfähigen Person ausnahmsweise und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen [nicht-therapeutische/bzw. Eingriffe ohne direkten individuellen Nutzen] durchgeführt werden, wenn ein erheblicher Nutzen erzielt werden kann und sofern ein ausreichender Schutz der geschäftsunfähigen Person gewährleistet ist: - zum Zweck der medizinischen Forschung, bei der das Risiko für den Probanden vernachlässigbar und die Belastung minimal ist, sofern eine gleichermaßen effektive Forschung an geschäftsfähigen Personen nicht durchgeführt werden kann und der Forschung keine gleichermaßen wirksame Alternativmethode zur Verfügung steht; - zur Entnahme von regenerativen Geweben zum Zweck der Transplantation zwischen Personen mit enger persönlicher oder familiärer Beziehung, sofern kein geschäftsfähiger Spender oder keine gleichermaßen wirksame Alternativmethode zur Verfügung stehen."
Nicht nur hier steht das Forschungsinteresse als Maßstab im Vordergrund, nicht nur dieser Artikel macht die in kapitalistisch organisierten Ökonomien übleiche Ausbeutung körperlich: Menschen dürfen ohne ihre Zustimmung zur Beute gemacht und ausgeplündert werden. Gewissermaßen nebenbei fließt hier die rassistische Einteilung von Menschen in "wertvollere" und "wertlosere" ein: letztere, die geschäftsunfähigen Personen, dürfen zu Menschenversuchen oder als Lieferanten "regenerativen Gewebes" "zum Zweck der medizinischen Forschung" benutzt werden. In einer ersten Fassung waren auch noch pauschal "übergeordnete Interessen" als Ausnahme angegeben. In der im Februar 1995 verabschiedeten Fassung wurde die erste Ausnahme gestrichen.
Artikel 15,2 verbietet "die Herstellung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken." Wofür Embryonen dennoch produziert werden dürfen, bleibt offen.
Artikel 16 lautet: "Eingriffe in das menschliche genom dürfen nur aus präventiven, therapeutischen oder diagnostischen Gründen und nur insoweit durchgeführt werden, als sie nicht mit dem Ziel der Keimbahnmanipulation erfolgen." Abgesehen davon, daß es kaum nachzuweisen dürfte, daß "Keimbahnmanipulation" das Ziel eines genetischen Eingriffs war, geht aus einem Begleitpapier zum Konven- tionsentwurf hervor, "daß diese Regelung in einigen Jahren im Lichte der biomedizinischen Entwicklungen überdacht werden muß." (29) Das bedeutet, daß das scheinbare Verbot eine faktische Ermächtigung zu "biomedizinischen Entwicklungen" darstellt, derem jeweiligen Forschungsstand Schutz und Würde des Menschen angeglichen werden.
Artikel 17 besagt: "Gentests zur Prognose von Erbkrankheiten, oder Gentests, durch die die genetische Disposition für eine Krankheit festgestellt werden könnte, dürfen nur aus Gesundheitsgründen oder zum Zweck der damit verbundenen wissenschaftlichen Forschung durchgeführt werden." Mit diesem Artikel werden die Weichen für die genetische Durchleuchtung des Einzelnen und zur eugenischen Sanierung der Bevölkerung gestellt. Bereits existent sind - vor der Öffentlichkeit versteckt gehalten - solche Programme zum genetischen Screening von Neugeborenen in Magdeburg und Mainz. Artikel 18 der Konvention bestimmt darüber hinaus, daß die ermittelten Testergebnisse auch "an Stellen außerhalb des Gesundheitswesens" weitergegeben werden dürfen. Die entsprechenden Einschränkungen dieser Erlaubnis sind wiederum völlig vage formuliert. Der brisante Bereich der Organtransplantation soll in einem Zusatzpapier zur Konvention geregelt werden. Die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe soll einen Handlungsrahmen schaffen, der die "Organbeschaffung von Verstorbenen fördert", den "Organhandel verhindert" und "die bevorzugte Berücksichtigung von Empfängern ausschließt." Organtransfer gilt als selbstverständlich, die Autoren des Papiers wollen lediglich sicherstellen, daß Medizin und Bioindustrien den äußerst profitablen Organmarkt selbst bewirtschaften können.

5. Den Rahmen sprengen - gegen den Bioethik-Diskurs!
Ethik soll wie ein "Ethik-Automat" funktionieren: "Problem" rein - Legitimation/Entscheidung raus, bzw. Entscheidung steht fest (wer soll nicht mehr oder wer soll wie leben/Gesundheitsreformgesetz, Pflegeversicherung) und die Ethik-Maschine produziert eine wissenschaftlich-objektiv-universelle, und damit gerechte Begründung, der kaum zu widersprechen ist. So werden z.B. Menschen von den Bio-Ethikern als strukturierte Ansammlung von Teilen - Organen, Genen - definiert, die "der Menschheit" insgesamt als Resourcen gehören, die dann irgendwie gerecht und vernünftig verteilt werden müssen. (30) Der britische Arzt David Bihari benutzt bereits einen Computer für solche "gerechten", weil "objektiven" Entscheidungen: er benutzt ein Programm, das alle Daten eines schwerkranken Menschen daraufhin auswertet, mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser eine 90tägige Behandlung überleben wird. "Kommt die Maschine zu einem 'Nein', leuchtet als Symbol ein schwarzer Sarg mit einem weißen Kreuz auf." Angeblich hat das Programm eine "Trefferquote" von 95%.(31)
Die EU-Konvention ist die letzte Konsequenz einer bestimmten Logik und Denkweise, die in der Aufklärung als patriarchales Projekt entwickelt wurde und uns allen unter der Bezeichnung "Naturwissenschaften" bekannt ist. Wegen dieses grundsätzlichen Charakters wäre eine "bessere" Konvention, eine "demokratisch" zu Stande gekommene und auf Konsens beruhende Konvention keine Alternative. Sie enthielte dieselben Gedanken und Wertvorstellungen, beruhte auf demselben Gedankengebäude und teilte das Verständnis von dem, was "ein Mensch" und was "Natur" sei. Sie wäre eine sozial abgefederte, netter verpackte licence to kill. Eine Reform der Konvention ist nicht möglich - die einzige Alternative ist ihre Verhinderung.
Die Denkweise und die Art von Wissenschaft, auf der die Konvention beruht, klassifizieren Menschen, ordnen sie in Typen und teilen den so entstandenen Klassen Rechte und Resourcen zu. Wohlgemerkt: ein Mensch soll "Rechte" und "Würde" nicht aus sich heraus haben, sondern einzig durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse - und die wird ganz wissenschaftlich-neutral wie im Falle des Sterbehilfe-Programms berechnet. (32)
Diese Wissenschaft und diese Konvention formulieren, wie die Gesellschaft werden und wie und was "Mensch" sein soll. Daher hat es überhaupt keinen Sinn, innerhalb des von Bio-Ethikern gesetzten Rahmens zu diskutieren: wie soll ein "Konsens" in der Frage, ob schwerbehinderte Neugeborene umgebracht werden sollen, oder ob ich mich weigern darf, mir eine Niere wegnehmen zu lassen, denn aussehen?
Die Fragestellungen der Bio-Ethiker gehen grundsätzlich vom technisch Machbaren aus. Weder fragen sie nach dem Charakter, der Struktur einer solchen Wissenschaft noch nach gesellschaftlichen Kontexten. Sie versuchen, uns eine dichtome "ja/nein, erlaubt/verboten"- Fragestellung aufzuzwingen, die, überspitzt formuliert, der NS- Fragestellung gleicht (und die ebenso wissenschaftlich-objektiv analysiert wurde), ob die Juden vergast oder erschossen werden sollten.
Dem Diskurs der Bio-Ethiker kommt man nicht mit "besseren" Argumenten bei, im Gegenteil: eines ihrer Ziele ist gerade das "manufacturing of consent", die Herstellung eines gesellschaftlichen Konsens', der durchaus auch "kritische" Anteile enthalten darf. Wir kommen dem Diskurs bei, wenn wir seine Voraussetzungen, seine impliziten und bewußt verschwiegenen Annahmen und Ziele offenlegen. Wenn wir den von ihm gespannten Rahmen sprengen und verlassen. Wenn wir z.B. den patriarchalen Charakter von Wissenschaft thematisieren, oder wenn wir uns darüber streiten, wie wir leben wollen; wenn wir den utilitaristischen Personenbegriff zurückweisen; wenn wir Nichtbehinderten uns im direkten sozialen Verhältnis mit den Interessen Behinderter konfrontieren statt auf unserer gesellschaftlichen Definitionsmacht ihnen gegenüber zu beharren; oder wenn wir über den Zusammenhang von abstrakter Individualität, sozialen Verhältnissen, patriarchaler Definitionsmacht und Technologie nachdenken. Wenn wir die EU-Konvention zum Anlaß nehmen, in einer Auseinanderstzung um die von ihr angesprochenen Themen den Widerstand gegen den gesamten bio-ethischen Dreck zu verbreitern, dann hat sie ein Gutes.

Anmerkungen
1) Ewinkel, Carola; Degener, Theresia, in: Krüppel-Nichtkrüppel-Initiative Frankfurt (Hg.): Materialmappe "Sterbehilfe", München 1988, zit. nach: Tolmein, Oliver: Geschätztes leben. Die neue "Euthanasie"-Debatte, Hamburg 1990, S. 15.
2) DIE ZEIT, Ausgaben vom 16. und 23. Juni, 14. Juli und 25. August 1989.
3) Ein Musterbeispiel bietet Prof. Birnbacher, Philosophie-Prof. an der Uni Dortmund, mit seiner Veranstaltung "Feministische Ethik" im WS 94/95; Motiv für diese Veranstaltung, wie er selbst sagte - war zu untersuchen, was die feministische Ethik zur Ethik überhaupt beizusteuern habe. Ich denke, daß dies ein Versuch ist, den feministischen Widerstand zu unterlaufen und zu integrieren - ganz im Sinne des "consent engineering" der Bio-Ethiker.
4) s. Birnbacher, Dieter: Entwurf eines Antrags an die DFG auf Einrichtung eines Schwerpunktförderprogramms "Bioethik", Dortmund 1993, zit. als Birnbacher, DFG-Antrag, hier: S. 9.
5) So lautet der Titel eines weiteren Singer-Buches.
6) Feyerabend, Erika: Bioethik: Erlaubt ist, was dem Markte dient, in: ak 372, 15. November 1994, S. 24f., zit. als: Feyerabend, Bioethik, hier: S. 24.
7) Foucault, Michel: Sexualität und Wahrheit, Bd. 1. Der Wille zum Wissen, Frankfurt/Main, 1977.
8) ebd., S. 171.
9) Utilitarismus: nur, was dem Einzelnen oder der Gesellschaft nutzt, nur, was das Gesamtwohl in der Summe vergrößert, ist "gut".
10) Singer, Peter: Which Babies are too Expensive to Treat? in: BioEthics, Vol. 1, No 3, 1987.
11) Rebentisch, Juliane: Zurück in die Zukunft, in: Eichhorn, Cornelia; Grimm, Sabine: Gender Killer, Berlin 1994, S. 25-38.
12) Honnefelder, L.; Gethmann, C.F.; Schwemmer, O.; Siep, L.: Antrag auf Gewährung einer Sachbeihilfe, Bonn 1991, zit. als: FAG- Antrag, hier: S. 3.
13) Gethmann, einer der Hauptmacher des IWE, und sein Kollege, der Genetiker Georg Fey, etwa lehnen in ihrem IWE-Projekt "Ethische Probleme von Keimbahnmanipulationen" sogar das gesetzliche Verbot der sog. "Keimbahntherapie" in der BRD als "fundamentalistisch" ab (Weß, Ludger: Die Rechtfertigung des Machbaren, in: Junge Welt, 15. Dez. 1994, S. 1).
14) Wieviel Gesundheit verträgt der Mensch? in: Das Sonntagsblatt, 3. Febr. 1995, S. 1.
15) Feyerabend, E.; Fuchs, U.; Kobusch, W.: Forschung nach dem Erlaubtsein des Machbaren. Institut für Wissenschaft und Ethik - Die Denkfabrik für Rechtfertigungsargumente, zit. als: Feyerabend, Denkfabrik.
16) Birnbacher, DFG-Antrag, S. 9.
17) Leist, Anton: Bioethics in a Low key: A Report from Germany, in: Bioethics, Vol 7, no 2/3, 1993, S. 271-279.
18) Weitere Infos in: Wechselwirkung xxx
19) Institut und Ausbildungsprogramm erhielten bereits hohe Geldzuwendungen von der DFG. Prof. Birnbacher macht eifrig Reklame dafür.
20) "Die Beratung von Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Wirtschaft, besonders die Beratung des Gesetzgebers, in allen Fragen, die medizin-ethisch relevant sind, wird von einer Reihe von Mitgliedern der AEM regelmäßig wahrgenommen." (Akademie für Ethik in der Medizin e.V.: Ziele und Arbeitsweisen, Göttingen 1992, S. 11, zit. nach: E.colibri Nr 9./10, S. 49).
21) Schwerpunktprogramme haben innerhalb der DFG eine hervorgehobene Bedeutung.
22) Stellmach, Claudia: Von Tabubruch zu Tabubruch, in: WoZ Nr. 42, 21. Oktober 1994, S. 18f.
23) so die Einladung zum Robert-Schumann-Symposium "Biomedizinische Ethik in Europa" am 4. Mai 1994 in Bonn.
24) Europäisches Parlament, STOA, Bioethics in Europe, Final Report, Luxembourg 1992, S. 257f.
25) Zusammengefaßt nach: Internationale Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention und das europäische bioethische Netzwerk: Das Ethos der Wissenschafrt - Wo steht die Bioethik in Europa?, o.O. 1994; Jobst, Paul: Bioethik und die parlamentarische Selbstentmachtung, Duisburg 1994; Feyerabend, Bioethik.
26) Das Sonntagsblatt, 5. Februar 1995; Junge Welt, 3. Februar 1995; Süddeutsche Zeitung, 28. Januar und 2. Februar 1995.
27) Buchmann, Sabeth: Formkontrollen, in: Eichhorn, Cornelia; Grimm, Sabine: Gender Killer, Berlin 1994, S. 39-48, hier: S. 42.
28) "incapacitated persons" im Original; das sind alle Personen, die wegen einer Geisteskrankheit, einer geistigen Beeinträchtigung, physischer Krankheit oder beeinträchtigung, hohen Alters, chronischen Drogengebrauchs nicht in der Lage sind, verantwortliche Entscheidungen in bezug auf ihre eigene Person zu treffen.
29) Council of Europe, Steering Committee on Bioethics: "The Draft Convention for the protection of human rights and dignity of the human being with regard to the application of biology and medicine: Bioethics Convention", doc. CDBI/INF (93)3 vom 18. November 1993, S. 3.
30) Diese Fragestellung wird beispielsweise in dem FAG-Antrag angesprochen.
31) "Der Computer, der Gott spielt" - Britischer Arzt fordert "Entscheidungshilf e" bei Schwerkranken. Süddeutsche Zeitung, 26. August 1994. Auch die deutschen Euthanasie-Befürworter Hegselmann und Meggle experimentieren mit Computern zur Berechnung der "Lebensberechtigung" von Menschen. Siehe auch: Pretorius, Ina: Wenn die Ethikautomaten rattern, in: Woz Nr. 42, 21. Oktober 1994, S. 17f.
32) Dementsprechend machte Birnbacher sich in einer Stellungnahme zur Auseinandersetzung um Singer auch ausschließlich Gedanken darum, ob denn die Ethik ein Tötungsverbot ausreichend begründen könne (Analyse & Kritik 12(1990)2), womit er implizit sagt, daß Töten erlaubt sei, falls es nicht gelingt, ethische Gründe dagegen zu finden.

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Most recent revision: April 07, 1998

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